Datenschutzerklärung
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Kanzleiwebseite von:
Verantwortlicher:
Schmid & Scholz Steuerberatungsgesellschaft mbH
Gaigasse 40
73547 Lorch
Tel. 07172/92640-0
Fax 07172/92640-20
E-Mail: info@schmid-scholz.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Der Datenschutzbeauftragte der Kanzlei ist unter der vorstehenden Kanzleianschrift und unter datenschutz@schmid-scholz.de erreichbar.
2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
2.1 Aufruf der Webseite
Beim Aufruf dieser Webseite www.schmid-scholz.de werden durch den Internet-Browser, den der Besucher verwendet, automatisch Daten an den Server dieser Webseite gesendet und zeitlich begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:
- IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers,
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher,
- Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite,
- Webseite, von der aus der Besucher auf die Kanzleiwebseite gelangt (sog. Referrer-URL),
- Browser und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom Besucher verwendeten Access-Providers.
Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt. Die Kanzlei hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,
- die Verbindung zur Webseite der Kanzlei zügig aufzubauen,
- eine nutzerfreundliche Anwendung der Webseite zu ermöglichen,
- die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten und
- die Administration der Webseite zu erleichtern und zu verbessern.
Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des Besuchers der Webseite zu gewinnen.
3. Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn
- nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO durch die betroffene Person ausdrücklich dazu eingewilligt wurde,
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO zur Geltendmachung, Aus-übung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur An-nahme besteht, dass die betroffene Person ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe ihrer Daten hat,
- für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und/oder
- dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhält-nisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.
In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.
4. Cookies
Auf der Webseite werden sog. Cookies eingesetzt. Das sind Datenpakete, die zwischen dem Server der Kanzleiwebseite und dem Browser des Besuchers ausgetauscht werden. Diese werden beim Besuch der Webseite von den jeweils verwendeten Geräten (PC, Notebook, Tablet, Smartphone etc.) gespeichert. Cookies können insoweit keine Schäden auf den ver-wendeten Geräten anrichten. Insbesondere enthalten sie keine Viren oder sonstige Schad-software. In den Cookies werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Die Kanzlei kann damit keinesfalls unmit-telbar Kenntnis von der Identität des Besuchers der Webseite erhalten.
Cookies werden nach den Grundeinstellungen der Browser größtenteils akzeptiert. Die Brow-sereinstellungen können so eingerichtet werden, dass Cookies entweder auf den verwende-ten Geräten nicht akzeptiert werden, oder dass jeweils ein besonderer Hinweis erfolgt, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Deaktivierung von Cookies dazu führen kann, dass nicht alle Funktionen der Webseite bestmöglich genutzt werden können.
Der Einsatz von Cookies dient dazu, die Nutzung des Webangebots der Kanzlei komfortabler zu gestalten. So kann beispielsweise anhand von Session-Cookies nachvollzogen werden, ob der Besucher einzelne Seiten der Webseite bereits besucht hat. Nach Verlassen der Websei-te werden diese Session-Cookies automatisch gelöscht.
Zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit werden temporäre Cookies eingesetzt. Sie werden für einen vorübergehenden Zeitraum auf dem Gerät des Besuchers gespeichert. Bei erneutem Besuch der Webseite wird automatisch erkannt, dass der Besucher die Seite be-reits zu einem früheren Zeitpunkt aufgerufen hat und welche Eingaben und Einstellungen da-bei vorgenommen wurden, um diese nicht wiederholen zu müssen.
Der Einsatz von Cookies erfolgt außerdem, um die Aufrufe der Webseite zu statistischen Zwecken und zum Zwecke der Verbesserung des Angebotes zu analysieren. Diese Cookies ermöglichen es, bei einem erneuten Besuch automatisch zu erkennen, dass die Webseite bereits zuvor vom Besucher aufgerufen wurde. Hier erfolgt nach einer jeweils festgelegten Zeit eine automatische Löschung der Cookies.
Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die o. g. Zwecke zur Wahrung der berechtig-ten Interessen der Kanzlei nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt.
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5. Ihre Rechte als betroffene Person
Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:
gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezo-genen Daten verlangen; ferner können Sie Auskunft verlangen bzgl. der Verarbeitungszwe-cke, der Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kate-gorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder noch offenge-legt werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Bestimmung der Speicher-dauer, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten wie Logik, Tragweite und Auswirkungen, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden Daten, das Recht auf Ein-schränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen diese Verarbeitung, das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde; schließlich steht Ihnen ein Recht auf Aus-kunft zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisati-on übermittelt wurden und – falls dies der Fall ist – über die geeigneten Garantien im Zusam-menhang mit der Übermittlung;
gemäß Art. 16 DSGVO können Sie die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder die Ver-vollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezo-genen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Grün-den des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezo-genen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verar-beitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie die von uns nicht mehr benötigten Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, aber noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe für die Datenverarbeitung Ihr Interesse überwiegen;
gemäß Art. 20 DSGVO können Sie die Überlassung Ihrer personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen;
gemäß Art. 21 DSGVO könne Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezo-genen Daten einlegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO sind;
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
gemäß Art. 77 DSGVO können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeits-platzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
Möchten Sie die vorstehenden Betroffenenrechte geltend machen, können Sie uns oder unse-ren Datenschutzbeauftragten unter den oben genannten Kontaktdaten diesbezüglich jederzeit kontaktieren.
7. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion)
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.
Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz „_gat._anonymizeIp“. Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.
Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.
Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.
Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.
8. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Da-tenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG, § 2 DL-InfoV und Art. 14 ODR-Verordnung
Verantwortlich für den Inhalt:
Schmid & Scholz Steuerberatungsgesellschaft mbH
Gaisgasse 40
73547 Lorch
Kontakt
Telefon: 07172/92640-0
Fax: 07172/92640-20
Mail: Info@schmid-scholz.de
Rechtliches:
Geschäftsführer:
Sarah Scholz, Steuerberaterin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland), Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Artur Schmid, Steuerberater (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland), Rechtsbeistand
Sitz: Lorch
Handelsregister: Amtsgericht Ulm HRB 737541
USt-ID-Nummer: DE320878549
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Stuttgart, Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart
Berufsrechtliche Regelungen:
Steuerberatergesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatergesetz (DVStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Stuttgart unter www.stbk-stuttgart.de eingesehen werden. Sie sind auch auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de abrufbar.
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung, 40198 Düsseldorf
Geltungsbereich:
Bundesrepublik Deutschland
Die Europäische Kommision stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Die Schmid & Scholz Steuerberatungsgesellschaft mbH ist als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt und selbständiges Mitglied in der Steuerberaterkammer Stuttgart.
Die Steuerberater(-innen) sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Stuttgart und durch das Finanzministerium Baden-Württemberg zugelassen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Stand: Oktober 2007
Allgemeine Auftragsbedingungen
Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Stand: Oktober 2007
Die folgenden” Allgemeinen Auftragsbedingungen” gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden “Steuerberater” genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
- Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Für den Umfang vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
(2) Der Steuerberater wird die vom Augtraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
(3) Der Auftrag stellt keine Vollmacht mit die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Die ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. - Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtete, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach §102 AO, §53 StPO, §383 ZPO bleiben unberührt.
(4) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
(5) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zeritifizierer/ Auditor/ Einsicht in seine- vom Streuerberater abgelegte und geführte- Handakte genommen wird.
(6) Der Steuerberater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fax und E- Mail- Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E- Mal – Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss. - Mitwirkung Dritter
(1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechen Nr. 2 Abs. 1 verpflichten.
(2) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern(§69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.d §66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.
(3) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 1 S.3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge z tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seine Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. - Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht- wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag im Sinne der §§611, 675 BGB handelt- die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats durch einen anderen Steuerberater festgestellt wird.
(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerbrater beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. - Haftung
(1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1.000.000,00 € (in Worten: eine Million €) begrenzt.
(3)Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
(4) Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er a) in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, b) ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an und c) ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.
(5) Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet worden sind.
(6) Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. - Pflichten des Auftraggebers; Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Sterberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zu Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
(2)Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(4)Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzunrechte and den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.
(5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 Abs1 bis 4 oder sonst wie obliegenden Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen( vgl.Nr.8 Abs.3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. - Bemessung der Vergütung, Vorschuss
(1)Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.
(2)Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z.B. §57 Abs.3 Nrn.2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung (§612 Abs.2 und §632 Abs. 2BGB).
(3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weiter Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeiten erwachsen können. - Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
(2) Der Vertrag kann- wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§611, 675 BGB, darstellt- von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des §627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.
(3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden ( z.B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf) . Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr.5.
(4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über en Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
(5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftrageber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.
(6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. - Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags
Endet der Vertrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll. - Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
(1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat , die Handakten im Empfang zu nehmen, und der Auftrageber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat , nicht nachgekommen ist.
(2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt. - Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, wenn er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist. - Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit; Änderungen und Ergänzungen
(1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingung unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingung bedürfen der Schriftform
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